burnabit beschleunigt Hinweis zum Cookie (DSGVO)

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DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) sieht Update bis zum 28.05.2018 vor.

Ab Ende Mai 2018 wird die seit 2009 geltende E-Privacy-Richtlinie (2009/136/EG- sog. „Cookie-Richtlinie“) durch die E-Privacy-Richtlinie (2002/58/EG) zur Regelung des Datenschutzes im Rahmen der elektronischen Kommunikation ersetzt.

Was bedeutet das für Sie?

Webseiten- und Onlineshop-Betreiber innerhalb der europäischen Union sind demnach zukünftig zu einem Cookie-Hinweis verpflichtet.
Viele Webseiten sind schon entsprechend ausgestattet.
Der Cookie-Hinweis erfolgt bei erstmaligem Besuch einer Webseite in Form einer Banner Einblendung, die vom User durch Klick auf einen „OK“ Button bestätigt wird.

Nebem dem Cookie-Hinweis benötigen Sie zudem eine aktuelle Datenschutzerklärung gemäß Telemediengesetz. Verwenden Sie Kontaktformulare, braucht es zusätzlich einer Verschlüsselung des Datenverkehrs per SSL (https) und eine zusätzliche Checkbox im Formular zur Zustimmung zu den Datenschutzbestimmungen durch den User.

Cookie-Hinweis Handlungsempfehlungen
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Webseiten die https verschlüsselt sind können ohne technische Arbeiten vorweg mit dem Cookie Hinweis ausgestattet werden.

Sofern ihre Webseite diese Verschlüsselung noch nicht hat, bieten wir Ihnen unser SSL-Festpreisangebot an.

Wenn Sie eine Integration des Cookie-Banner wünschen oder Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Herzliche Grüße

Ihr

Björn Wendeler

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